Mitglieder des Stiftungsrat

  
Ihringen-Wasenweiler
Breisach-Oberrimsingen
Breisach-Niederrimsingen
Breisach-Gündlingen 
Breisach - Vorsitzender des Pfarrgemeinderat - Webmaster
 

aus dem Protokoll der konstituierenden Sitzung 17. Juni 2020

TOP 3: Wahl des Vorstands
Informationen über Arbeitsweise und Aufgaben des Vorstands und des Stifungsrats
• Vorstand: Vorbereitung der Sitzungen, Koordination der Arbeit des PGR, Berücksichtigung der Interessen der einzelnen Gemeinden, teilweise auch kommissarische Entscheidungen (Beispiel: Coronazeit)
• Stiftungsrat: Vermögensverwaltung, Vertretung der Kirchengemeinde im Rechtsverkehr, Personalentscheidungen, Umsetzung der Beschlüsse des PGR
Wahl zum Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats
• Bei allen folgenden personenbezogenen Abstimmungen findet eine geheime Wahl statt.
• Auszählung: Claudia Pleuler, Markus Eschbach, Ursula Wochner und Harald Wochner
• Kandidat: Martin Hau Wahlergebnis: Einstimmig: 19 Ja
• Martin Hau nimmt die Wahl an.
Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats
• Kandidatin: Manuela Schmitt Wahlergebnis: Einstimmig: 19 Ja
• Manuela Schmitt nimmt die Wahl an.
Entscheidung über die Zusammensetzung und Größe weiteren Vorstands:
• Vorschlag von Martin Hau: Erfahrungen haben gezeigt, dass es wichtig und hilfreich ist, wenn jeder Ort im Vorstand vertreten ist
• Abstimmung:
Aus Gündlingen, Merdingen, Niederrimsingen, Wasenweiler-Ihringen soll jeweils ein Mitglied in den Vorstand gewählt werden.
Einstimmig: 19 Ja –keine Enthaltungen
Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder:
• Kandidaten und Wahlergebnisse:
 Gündlingen: Susanne Schwarzer 19 Ja
 Merdingen: Isolde Selinger: 19 Ja
 Niederrimsingen: Andrea Biehler 18 Ja – 1 Enthaltung
 Wasenweiler/ Ihringen: Petra Petermann 19 Ja
• Alle Kandidatinnen nehmen die Wahl an.
 
TOP 4: Wahl des Stiftungsrates
Beschluss über die Zusammensetzung des Stiftungsrates:
• Laut § 9 KVO III besteht der Stiftungsrat aus mindestens einem und maximal drei Mitgliedern pro Pfarrgemeinde. Vorsitzender des Stiftungsrates ist kraft Amtes der Pfarrer. Der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates ist kraft Amtes Mitglied im Stiftungsrat, sofern er darauf verzichtet, ist es der stellvertretende Vorsitzende.
• Abstimmung:
Aus jeder Pfarrgemeinde wird genau ein Vertreter in den Stiftungsrat gewählt.
18 Ja-Stimmen – 1 Enthaltung
Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates:
• Kandidaten und Wahlergebnisse:
 Für Breisach nimmt Martin Hau satzungsgemäß den Sitz im Stiftungsrat in Anspruch.
 Gündlingen: Dietmar Grether 17 Ja – 2 Enthaltungen
 Merdingen: Patrik Imbery 19 Ja
 Niederrimsingen: Charlotte Renner 19 Ja
 Oberrimsingen: Bettina Kern 19 Ja
 Wasenweiler/ Ihringen: Bernadette Birmelin 19 Ja
• Alle Kandidaten und Kandidatinnen nehmen die Wahl an.
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates:
• Kandidat: Martin Hau Wahlergebnis: Einstimmig: 19 Ja
• Martin Hau nimmt die Wahl an.
 

 

Ordnung über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens  im Erzbistum Freiburg

§ 8 Stiftungsrat – Aufgaben
Dem Stiftungsrat obliegt unter Beachtung der sich aus §§ 20 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz PGRS, sowie 28, 29 dieser Ordnung ergebenden Pflichten die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde nach § 4, soweit nach dieser Ordnung keine eigene Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates oder des Pfarrers der Seelsorgeeinheit gegeben ist.
Der Stiftungsrat berücksichtigt bei seiner Tätigkeit die pastoralen Richtlinien
des Pfarrgemeinderates für die Vermögensverwaltung und berichtet
dem Pfarrgemeinderat regelmäßig über seine Arbeit.