
Der Vorstand des Münsterbauvereins Breisach e.V.
Der Münsterbauverein Breisach e.V. wird von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand geleitet. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Ziele des Vereins verwirklicht werden: die Erhaltung, Pflege und Förderung des Breisacher Münsters St. Stephan.
Der Vorstand verbindet dabei kirchliches, kommunales und bürgerschaftliches Engagement. Diese besondere Zusammensetzung spiegelt die große Bedeutung des Münsters für die Stadt Breisach, für die Region und für die Kirche wider.
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand besteht laut Satzung aus mehreren Mitgliedern mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungsbereichen:
- dem jeweiligen katholischen Pfarrer von St. Stephan in Breisach als Vorsitzendem,
- dem Landrat des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald,
- dem Bürgermeister der Stadt Breisach am Rhein,
- sowie vier weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter der Rechner (Kassenverantwortliche) und der Schriftführer.
Aus seiner Mitte wählt der Vorstand außerdem einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die gewählten Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich.
Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und sorgt dafür, dass die Ziele des Münsterbauvereins umgesetzt werden. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Organisation und Koordination der Vereinsarbeit,
- die Verwaltung der finanziellen Mittel des Vereins,
- die Entscheidung über Projekte zur Erhaltung und Restaurierung des Münsters,
- die Planung und Unterstützung von Bau- und Restaurierungsmaßnahmen,
- die Zusammenarbeit mit kirchlichen, kommunalen und denkmalpflegerischen Institutionen.
Darüber hinaus entscheidet der Vorstand über wichtige Angelegenheiten wie die Annahme von Schenkungen und Erbschaften, den Abschluss von Verträgen oder die Durchführung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Vereins finanziert werden.
Ehrenamtliches Engagement
Alle Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Dieses Engagement steht in der langen Tradition bürgerschaftlicher Verantwortung für das Breisacher Münster. Die Mitglieder bringen ihre Zeit, Erfahrung und ihr persönliches Engagement ein, um das Münster als geistliches Zentrum, historisches Denkmal und kulturelles Wahrzeichen zu erhalten.
Gemeinsam für das Breisacher Münster
Der Vorstand arbeitet eng mit der Mitgliederversammlung, mit Fachleuten aus Denkmalpflege, Architektur und Kunstgeschichte sowie mit vielen engagierten Unterstützern zusammen.
So entsteht eine lebendige Zusammenarbeit von Kirche, Stadt und Bürgerschaft – getragen von der gemeinsamen Überzeugung, dass das Breisacher Münster ein einzigartiges Kulturerbe ist, dessen Erhaltung eine Aufgabe vieler Generationen bleibt.
Vorstand des Münsterbauverein Breisach e.V.
Bürgermeister Oliver Rein
stellv. Vorsitzender Münsterbauverein Breisach e.V.
Bürgermeister der Stadt Breisach
(geborenes Mitglied)
Landrat Dr. Christian Ante
Vorstandsmitglied Münsterbauverein Breisach e.V.
Landrat Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
(geborenes Mitglied)
Dr. Erwin Grom
Vorstandsmitglied Münsterbauverein Breisach e.V.
Koordinator für Öffentlichkeitsarbeit
Redaktion "unser Münster"
Martin Hau
Vorstandsmitglied Münsterbauverein Breisach e.V.
Beisitzer Münsterbauverein
Redaktion "unser Münster"
Sprecher Gemeindeteam Breisach
Felix Häring
Vorstandsmitglied Münsterbauverein Breisach e.V.
Beisitzer Münsterbauverein
Klaus Strub
Vorstandsmitglied Münsterbauverein Breisach e.V.
Kassenführer
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 € genügt für steuerliche Zwecke ein vereinfachter Zuwendungsnachweisgemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV. In diesem Fall reicht die Vorlage eines Kontoauszuges oder eines entsprechenden Zahlungsnachweises beim Finanzamt aus.
Der Münsterbauverein Breisach e. V. ist wegen der Förderung des gemeinnützigen Zwecks
„Erhaltung und Ausbau des Breisacher Münsters“ nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land(Steuernummer 07039/08004) vom 26.11.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017–2019 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.
„Erhaltung und Ausbau des Breisacher Münsters“ nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Freiburg-Land(Steuernummer 07039/08004) vom 26.11.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017–2019 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.
Zuwendungsnachweis herunterladen:
Quelle: Münsterbauverein Breisach e.V.